Neuigkeiten

Normenreihe EN81-1/2 wird ersetzt durch EN81-20/50
(seit 31.08.2017 verbindlich)
.
– Grundlage für geplante weltweite Harmonisierung
– keine Trennung mehr in Hydraulik- und Treibscheibenaufzüge (siehe alte  TRA200)
– neue Anforderungen an Schutzräume im Schachtkopf
   -> ggf. bauseitig größere Schachtköpfe oder Ersatzmaßnahmen erforderlich
– erhöhte Anforderungen an Festigkeit von Fahrkorbwänden und Decken
  (diese Anforderungen erfüllen unsere Anlagen bereits seit mehr als 30 Jahren)
– neue Brandschutzanforderungen an Aufzugsbauteile wie Schachttüren
– zusätzliche Anforderungen/Einrichtungen in der Schachtgrube
– Rückverfolgbarkeit von Sicherheitsbauteilen (Kennzeichnung/ Dokumentation)
 .
 .
Neue Aufzugsrichtlinie  2014/33 EU ab dem 20.04.2016
.
Wesentliche Veränderungen sind u.a.:
– formelle Änderung in Dokumentationen und Erweiterung dieser
– Nachverfolgung von Sicherheitsbauteilen
.
.
Neue Betriebssicherheitsverordnung seit 01.06.2015
.
Mit der neuen BetrSichV werden alle Aufzugsbetreiber Arbeitgebern gleichgestellt.
Wesentliche Veränderungen sind u.a.:
– Vor Erstinbetriebnahme einer neuen Aufzugsanlage (oder Inbetriebnahme
   nach wesentlichen Änderungen) muß vom Betreiber bei der ZÜS eine
   gesonderte – von der Abnahmeprüfung der Anlage unabhängige – „Prüfung vor
   Inbetriebnahme“ beantragt werden, in der u.a. bautechnische Belange geprüft werden.
– Betreiber sind verpflichtet, für jede Anlage einen Notfallplan (Stichtag 31.05.2016), sowie  eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen.
– Betreiber müssen die Anlagen entprechend dem aktuellen Stand der
   Sicherheitstechnik betreiben und Ihre Aufzüge regelmäßig auf die
  Übereinstimmung mit aktuellem Regelwerk überprüfen/ ggf. Nachrüstungen
  durchführen lassen oder wirksame alternative Sicherheitsmaßnahmen treffen.
– Vernachlässigung von regelmäßigen Wartungen oder vorgeschriebenen
   Prüfungen können als Ordungswidrigkeiten geahndet werden.
– zwingende Nachrüstung einer „Zweiwege-Kommunikationseinrichtung“ (Notrufsystem)
   bis 31.12.2020
Einen Notfallplan, ein Formular zur Gefährdungsbeurteilung und/ oder Beantragung der „Prüfung vor Inbetriebnahme“ finden Sie unter SUPPORT zum Download und zur individuellen Bearbeitung und Anpassung an die Gegebenheiten Ihrer Aufzuganlage.
.
.
Nutzung erneuerbarer Energien
.
Mit Ende des Jahres 2011 haben wir die Energieversorgung unseres Unternehmens zum großen Teil auf Photovoltaik umgestellt. Die Leistung der installierten Solaranlage ist ausreichend, um den elektrischen Energiebedarf unseres Unternehmens in überwiegendem Maß abzudecken. Die freien Kapazitäten werden in das öffentliche Netz eingespeist.